(einschließlich Betriebsverfassungsrecht)
Rechtsanwalt Stefan Kirst Fachanwalt für Arbeitsrecht
Der Bereich des Arbeitsrechts umfasst u.a.
In den individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Teilen bieten wir zusätzlich gremien- und themenbezogene Seminare an.
Das Arbeitsrecht gilt für alle Arbeitnehmer, ganz gleich ob Arbeiter oder Angestellter.
Die Kanzlei ist kompetenter Ansprechpartner vor Ort für Arbeitsrecht Berlin. Inhaltlich gehören Arbeitsverträge, Befristungsabreden, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen. Auch finanzielle Aspekte, wie Gehaltsrückstände sind Teil des Bereichs Arbeitsrecht Berlin. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin ist Rechtsanwalt Stefan Kirst.